Aus eigener Herstellung!
Nachfolgendes ist zu beachten:
*Eigenverbrauch, Direktvermarktung, Wildhandel
Verbrauch im eigenen Haushalt
Für den Verbrauch im eigenen Haushalt gilt die Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung, wenn vom Jäger bedenkliche Merkmale festgestellt werden. Die Trichienenuntersuchung ist bei allen empfänglichen Tierarten durchzuführen. Wer die vorgeschriebenen Untersuchungen - auch bei Eigenverbrauch - unterlässt, macht sich strafbar.
Direktvermarktung in kleinen Mengen
Die direkte Abgabe von Wild oder Wildfleisch ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Es dürfen keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen. Anderenfalls muss die dann erforderliche, amtliche Fleischuntersuchung (gegebenenfalls nach Beseitigung von veränderten Tierkörperteilen) zur Beurteilung „genußtauglich“ geführt haben.
- Es darf nur die Strecke eines Jagdtages abgegeben werden (so genannte kleine Menge).
- Das Wild darf nur direkt an Endverbraucher (z. B. andere Jäger, Treiber, Bekannte) oder den örtlichen Einzelhandel, der an Endverbraucher direkt abgibt (etwa Gaststätten, Metzgereien), weitergegeben werden.
- Die Direktvermarktung über den Einzelhandel darf nur im Umkreis von nicht mehr als 100 Kilometer um den Wohnort des Jägers oder den Erlegungsort des Wildes erfolgen.